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Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes, bestimmt die Richtlinien der Politik und beschließt über die Satzung.
In der MV haben alle Mitglieder des Kreisverbandes Sitz und Stimme.
Die MV wählt die Delegierten für übergeordnete Parteigremien. Hierbei sind nur Mitglieder des Kreisverbandes wählbar und wahlberechtigt.
Die MV schlägt Mitglieder für die Ratsgremien vor, die nicht ausschließlich Ratsmitgliedern vorbehalten sind.
Mitgliederversammlungen sollen mindestens alle vier Wochen stattfinden und sind - in der Regel - öffentlich.
Über jede Versammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Dieses wird Mitgliedern auf Wunsch zugeschickt.
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