Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes, bestimmt die Richtlinien der Politik und beschließt über die Satzung.
In der MV haben alle Mitglieder des Kreisverbandes Sitz und Stimme.
Die MV wählt die Delegierten für übergeordnete Parteigremien. Hierbei sind nur Mitglieder des Kreisverbandes wählbar und wahlberechtigt.
Die MV schlägt Mitglieder für die Ratsgremien vor, die nicht ausschließlich Ratsmitgliedern vorbehalten sind.
Mitgliederversammlungen sollen mindestens alle vier Wochen stattfinden und sind - in der Regel - öffentlich.
Über jede Versammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Dieses wird Mitgliedern auf Wunsch zugeschickt.
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]
Von der Ungleichheit der Löhne über Partnerschaftsgewalt bis zur ungleich verteilten Sorgearbeit: Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und [...]