Menü
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes, bestimmt die Richtlinien der Politik und beschließt über die Satzung.
In der MV haben alle Mitglieder des Kreisverbandes Sitz und Stimme.
Die MV wählt die Delegierten für übergeordnete Parteigremien. Hierbei sind nur Mitglieder des Kreisverbandes wählbar und wahlberechtigt.
Die MV schlägt Mitglieder für die Ratsgremien vor, die nicht ausschließlich Ratsmitgliedern vorbehalten sind.
Mitgliederversammlungen sollen mindestens alle vier Wochen stattfinden und sind - in der Regel - öffentlich.
Über jede Versammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Dieses wird Mitgliedern auf Wunsch zugeschickt.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]