Weniger Pestizide, mehr Ökolandbau
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Unsere konkreten Planungen für ein Volksbegehren für den Schutz der Artenvielfalt haben wir im Frühsommer 2019 gestartet. Die Landesregierung weigerte sich, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um das dramatische Artensterben zu stoppen. Deshalb haben wir ein breites Bündnis gebildet und einen Gesetzestext entwickelt. In Kenntnis dessen nahm die Landesregierung im Herbst Gespräche mit Landvolk und Umweltverbänden auf. Darin haben Landesregierung und Landvolk verbindliche, gesetzlich verankerte Regelungen zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes noch kategorisch abgelehnt: Freiwilligkeit und Förderprogramme sollten es richten.
Erst als wir Anfang des Jahres 2020 erfolgreich zahlreiche regionale Aktionsbündnisse für das Volksbegehren gegründet haben, kam Bewegung in die Gespräche. Dass die Landesregierung und vor allem das Landvolk plötzlich die Notwendigkeit entdeckt hatten, endlich selbst mehr für den Natur- und Artenschutz zu tun, war kein Akt eigener Erkenntnis, sondern die berechtigte Sorge vor einem erfolgreichen Volksbegehren in Niedersachsen.
Nachdem wir am 2. März 2020 auf einer Pressekonferenz den Start des Volksbegehrens angekündigt hatten, zogen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium mit einer eilig einberufenen Pressekonferenz am selben Tag nach und verkündeten, sich auf den „Niedersächsischen Weg“ zu machen. Dieser sollte im Konsens zwischen Landesregierung, Landvolkverband, Landwirtschaftskammer und den Umweltverbänden NABU und BUND Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erreichen und das Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ abwenden. Die erste Absichtserklärung zum „Niedersächsischen Weg“ vom 25. Mai griff bereits viele Forderungen des Volksbegehrens auf, blieb aber unverbindlich. Ein Gesetzentwurf entstand aber erst, als die Initiator*innen des Volksbegehrens klar gemacht hatten, dass eine reine Absichtserklärung nicht ausreicht und Anfang Juni dann das Unterschriftensammeln begann. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges ging schließlich Anfang September in das parlamentarische Verfahren. Er enthielt jedoch eine Reihe von Regelungslücken – etwa beim Pestizideinsatz in Schutzgebieten, bei m.glichen Ausnahmen zum Gewässerschutz oder beim Wiesenvogelschutz. Durch die beeindruckenden Zahlen von Unterschriften für das Volksbegehren wurde so großer Druck ausgeübt, dass diese Lücken in weiteren Verhandlungen im September/Oktober über Verordnungen und Förderprogramme zufriedenstellend geschlossen wurden.
Durch diese Abfolge ist klar: Der Niedersächsische Weg ist nur auf Druck des Volksbegehrens zustande gekommen, der Gesetzentwurf wurde allein vor dem Hintergrund des Volksbegehrens vorangetrieben und seine Inhalte wurden mit jeder Erfolgsmeldung des Volksbegehrens konkreter und besser. Die rot-schwarze Landesregierung und das Landvolk merkten, dass sie sich bewegen musste, um die zweite Phase des Volksbegehrens noch zu verhindern. Dank der guten Zwischenstände unseres Volksbegehrens stieg der Druck. Der große Zuspruch aus der Bevölkerung und das schnelle Erreichen der für die erste Runde geforderten 25.000 Unterschriften haben gezeigt, dass wir unser Ziel, rund 610.000 Unterschriften zu sammeln, erreichen können. Ohne diesen Druck und die bereits zum August vorliegenden rund 45.000 Unterschriften w.re der Niedersächsische Weg wohl im Sande verlaufen. Deshalb war jede einzelne Unterschrift so wichtig! Deshalb sind das im Landtag verabschiedete Gesetzespaket und die dazu gehörigen Verordnungen und Förderprogramme in erster Linie ein Erfolg des Volksbegehrens und ein Erfolg all derer, die das Volksbegehren vor Ort vorangetrieben und unterstützt haben! Der großartige Zuspruch zum Volksbegehren war die Grundlage für den Verhandlungserfolg des NABU, der so Nachdruck verhandeln konnte.
Am 13. November endete dann das Volksbegehren tatsächlich: Da wesentliche Ziele zwei Tage zuvor durch den Gesetzesbeschluss im Niedersächsischen Landtag erreicht waren, haben die Initiator*innen darauf verzichtet, die offizielle Zulassung des Volksbegehrens bei der Landeswahlleiterin zu beantragen. Der 13. November w.re dazu der letztmögliche Tag gewesen. Die inhaltlichen Ergebnisse Der Verhandlungsweg hatte den Vorteil, dass darüber neben gesetzlichen Regelungen auch Förderprogramme und Verordnungen formuliert werde konnten. Im Rahmen eines Volksbegehrens ist das nicht zulässig. So konnte die Schaffung von 15 zusätzlichen ökologischen Stationen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten erreicht werden. Au.erdem die Finanzierung je einer zusätzlichen Stelle bei den Unteren Naturschutzbehörden, die verbindliche Einführung einer landesweiten Biodiversitätsberatung für landwirtschaftliche Betriebe sowie die Eckpunkte eines Programms zur klimaschonenden Landwirtschaft, das jedoch erst konkretisiert werden kann, sobald Klarheit über die künftige EU Förderperiode herrscht.
In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Forderungen des Volksbegehrens und Ma.nahmen des „Niedersächsischen Weges“ berücksichtigt. Auch wenn die Wirkung aller Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme noch nicht abschließend zu beurteilen ist - sicher ist: Wir haben die Ziele des Volksbegehrens damit weitgehend erreicht! Dass dieses am Ende im Konsens aller Fraktionen des Landtages, mit der Landesregierung und mit dem Landvolk erreicht wurde, ist ebenfalls sowohl inhaltlich als auch unter dem Aspekt des gesellschaftlichen Zusammenhalts positiv zu bewerten.
In Bayern zeigt sich gerade, dass es trotz des erfolgreichen Volksbegehrens im Anschluss bei der Umsetzung hakt – wegen des Widerstands von Regierungsfraktionen und Verbänden. Ein einvernehmlich erzielter Konsens wie in Niedersachsen kann daher durchaus dazu geeignet sein , Widerstände gar nicht erst aufkommen zu lassen oder sie mindestens besser zu überwinden. Natürlich löst der Beschluss im Landtag die Probleme des Natur- und Artenschutzes nicht vollständig. Das hätte auch das Volksbegehrens-Gesetz nicht geschafft. Deshalb wird es auch weiterhin darauf ankommen, vor allem agrarpolitisch endlich die richtigen Weichen zu stellen - nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundes- und EU-Ebene! Für den Erfolg der beschlossenen neuen Regelungen wird es von besonderer Bedeutung sein, dass die untergesetzlichen Regelungen, die bislang nicht alle in rechtlich verbindlicher Form vorliegen, auch im Sinne des Naturschutzes umgesetzt werden. Wir werden uns dazu auf Landesebene regelmäßig austauschen, um den weiteren Fortgang der Umsetzung zu besprechen. Wir haben auf der letzten Videokonferenz am 06.11. mit den regionalen Aktionsbündnissen darüber hinaus vereinbart, uns auch in diesem Rahmen mindestens halbjährlich zu treffen und den Stand der Umsetzung zu diskutieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch regional in den Aktionsbündnissen ein Austausch über den Fortgang der Umsetzung erfolgte. Vor Ort bietet es sich an, dass auch die Landwirtschaft mit einbezogen wird und gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten gesucht, m.gliche Hemmnisse identifiziert und wenn m.glich zu einer einvernehmlichen Lösung gebracht werden.
Weniger Pestizide, mehr Ökolandbau
Ein zentrales Ziel des Volksbegehrens war es, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Da das Pflanzenschutzrecht in der Zuständigkeit des Bundes liegt und die Zulassung von Wirkstoffen auf EU-Ebene entschieden wird, kann das im Volksbegehrens-Gesetz formulierte Reduktionsziel von 40 Prozent nur mittelbar erreicht werden. Etwa über ein Pestizidverbot in Naturschutzgebieten und in solchen Landschaftsschutzgebieten, die gleichzeitig zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ gehören, denn hier lässt das Bundesrecht den Ländern Spielräume.
Das wurde erreicht:
Mehr Strukturen in der Landschaft und Schutz des Grünlandes
Schutz von Wiesenvögeln
Niedersachsen hat eine besondere Bedeutung für Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Bekassine, Großer Brachvogel und Kiebitz. Um diese Arten zu schützen, verpflichtet die bereits 1979 auf europäischer Ebene beschlossene EU-Vogelschutzrichtlinie dazu, Schutzgebiete zu ihrem Schutz auszuweisen. Trotzdem sind die Bestände der Wiesenvögel seit 1980 um bis zu 80% eingebrochen, selbst in den eigens zu ihrem Schutz ausgewiesenen Schutzgebieten gehen die Bestände vielfach deutlich zurück. Wesentlicher Grund für den Rückgang ist ein geringer Aufzuchterfolg unter anderem durch die
intensive Grünlandbewirtschaftung mit einer Mahd bereits im Mai, wenn die Jungvögel noch nicht
flügge sind und der Mahd deshalb zum Opfer fallen.
Schutz der Gewässer
Naturnaher Wald
Die Regelung des Volksbegehrens zum Wald beziehen sich überwiegend auf das Drittel des Waldes in Niedersachsen, das dem Land selbst gehört. Hier haben wir gefordert, im Solling ein mindestens 1.000 Hektar gro.es Wildnisgebiet auszuweisen, in dem jegliche Bewirtschaftung unterbleibt.
In gemütlicher Runde diskutieren wir politische Themen in wechselnden Wolfsburger Lokalitäten.
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