Sehr geehrter Herr Lach,
kommt es zur Neuordnung des Abfallrechts durch das im Oktober zu beschließende Kreislaufwirtschaftsgesetz, wird der Markt für private Anbieter geöffnet. Den Kommunen wird durch das neue Gesetz jegliche Steuerungsmöglichkeit genommen, mit denen sie den Aufbau paralleler Sammelsysteme für Wertstoffe und Abfälle aller Art durch Privatunternehmen kanalisieren können.
Kommt das Gesetz könnten z.B. Vorstöße privater Sammler, in günstig zu entsorgenden Gebieten alles, was sie an Abfällen aus Privathaushalten für verwertbar erachten zu sammeln, nicht mehr abgewehrt werden, auch wenn die Kommune selbst oder in ihrem Auftrag Privatunternehmen bereits mit der Sammlung beauftragt ist.
Die Privaten können sich die Rosinen heraussuchen und der kommunale Abfallentsorger behält den Rest. Auch unsere WAS, als kommunaler Entsorger nimmt durch dieses Gesetz Schaden.
Mit Hilfe dieses Gesetzes wird der Gewinn privatisiert und der Verlust kommunalisiert.
Wir Bürger müssten diese Entwicklung mit höheren Abfallgebühren bezahlen.
Ich fordere Sie deshalb dazu auf dem zu verabschiedenden Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
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