Grüne stellen Antrag für nachhaltiges Bauen

Bei zukünftigen Baugebieten folgende Kriterien anzuwenden bzw. als Bedingung zum Erwerb eines Grundstückes festzulegen:

- Alle Häuser müssen mindestens den KfW40-Standard erfüllen.

- Begrünung der Flachdächer / Carports/Gartenhäuser.

- Im Gebiet nur Insektenschutzlaternen, dadurch weniger Lichtverschmutzung und Straßenbeleuchtung nach dem sogenannten „Licht- an-Licht-aus-Prinzip“.

- Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik oder/und Solar.

- Straßen und Wege müssen Regenwasser versickern lassen (nicht

ableiten!!!) (Ökopflasterung, Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster).

 - gesundheits- und umweltverträgliche Baumaterialien, welche im Laufe ihres Lebenszyklus (Planung, Herstellung, Betrieb, Rückbau und Entsorgung) die negativen Gesundheits- und Umwelteinwirkungen minimieren.

- mind. einen heimischen Baum (auch Obstbäume) auf seinem Grundstück zu pflanzen.

-Möglichkeit der Einrichtung von privaten E-Ladepunkten

Begründung:

Durch die KfW-Standards kann Energie und somit CO2 eingespart werden.

Die Begrünung der Flachdächer, wie z.B. Carports kann die Feinstaubbelastung senken und somit das Klima in dem Wohngebiet verbessern, zudem fördert es den Artenschutz.Das Beleuchtungsniveau sollte auf das gestalterisch und funktional notwendige Maß begrenzt werden, um neben unnötigen Lichtemissionen („Lichtverschmutzung“) auch Kosten und Klimabelastungen zu reduzieren. Schließlich sinkt die Anziehungswirkung auf Insekten mit abnehmender Beleuchtungsstärke. Dabei ist selbstverständlich zwischen verschiedenen Anwendungsbereichen (z. B. Wohngebiete vs. Hauptverkehrsstraßen) zu unterscheiden.

Wie im Beispiel von Hannover, sollte eine Broschüre/Leitfaden zu den gesundheits- und umweltverträglichen Baumaterialien an die Hand gegeben werden.

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